The seminar on AI & Legal Tech will be held in German, thus the following information is only in German.
Dieses Seminar wird in Kooperation mit der Juristischen Fakultät angeboten. Hier finden Sie Informationen für Studierende der Informatik. Informationen für Jurastudierende finden Sie unter diesem Link.
Künstliche Intelligenz im Bereich Legal Tech
Kurzbeschreibung
Welche Chancen ergeben sich durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bereich Legal Tech (Software im Rechtsbereich)? Das Seminar bringt Studierende der Rechtswissenschaft und der Informatik zusammen, um in interdisziplinären Teams eine Legal Tech Startup-Idee zu entwickeln und dabei eine Verknüpfung beider Disziplinen zu erreichen. Die Studierenden erlangen hierdurch ein Grundverständnis der jeweils anderen Disziplin in Bezug auf Methodik und Denkweise sowie technische und rechtliche Herausforderungen oder gar Grenzen. Im interdisziplinären Austausch schärfen die Studierenden dabei nicht nur den Blick auf die Chancen und Risiken der jeweils anderen Disziplin, sondern erlangen im Kontrast auch ein besseres Verständnis für die Herangehensweise des eigenen Fachgebiets.
Datum
Blockveranstaltung am 13.6. und 14.6.2020.
Ort
Das Seminar findet digital statt.
Workload
3 ECTS. Dies entspricht einem Workload von 90h.
Teilnehmer / Anmeldung
Hinweis: die Anmeldung ist abgeschlossen, da die Obergrenze für Anmeldungen erreicht ist. Es sind nun keine Anmeldungen mehr mölich.
Für Informatiker*innen (incl. Bio-/Medien-/Medizin-Informatik, Machine Learning) und Kognitionswissenschaftler*innen: verbindliche Anmeldung per Email an Robert Geirhos bis zum 22. April 2020 unter Angabe von vollem Namen, Studiengang (Bachelor / Master?) und Matrikelnummer. Der Kurs ist für einen Studiengang anrechenbar wenn er in Alma für diesen Studiengang freigegeben ist (PO beachten). Da es nur begrenzt Plätze gibt, bitte auf eine Bestätigung oder Absage warten (first come, first served). Der Kurs steht Bachelorstudierenden offen, allerdings haben Masterstudierende die sich bis zum 12. April 2020 angemeldet haben Vorrang. Damit erhalten vorläufig zugelassene Bachelorstudierende am 13. April Bescheid ob sie endgültig zugelassen sind.
Inhalt und Ablauf
Am 1. Seminartag beginnt das Seminar mit einer Aufteilung der Gruppe. Studierende der Rechtswissenschaft erhalten eine Einführung in die grundlegenden Problemstellungen, Herangehensweisen und aktuelle Entwicklungen der Künstlichen Intelligenz. Studierende der Informatik werden in die Methodik der Rechtswissenschaft, Funktionsweise des Rechtssystems und Legal Tech eingeführt. Anschließend werden interdisziplinäre Teams von ca. 4 Teilnehmern (je zwei Studierende aus Jura + zwei aus der Informatik) gebildet. Diese erarbeiten bis zum Ende des 1. Seminartages eine Startup-Idee im Legal Tech Bereich. Dabei liegt ein Fokus auf den Austausch zwischen beiden Fachrichtungen, die ihre jeweiligen Kenntnisse kombinieren müssen: was sind spannende Probleme aus der juristischen Perspektive? Was ist technisch machbar im Bereich KI?
Der 2. Seminartag beginnt mit einer kurzen Einführung in “startup pitches”: wie pitcht man eine Idee effektiv an andere (z.B. Investoren)? Anschließend erarbeiten die Gruppen einen effektiven Pitch für ihre Startup-Idee. Am Nachmittag des 2. Seminartages werden die Ideen in der Großgruppe präsentiert und diskutiert.
Prüfungsleistung
Aktive Teilnahme während der gesamten Dauer der Veranstaltung. Gruppenpräsentation eines Startup-Pitches, bei der die Eigenleistung erkennbar ist und maßgeblicher Gegenstand der Bewertung wird.
Informatiker*innen (incl. Bio-/Medien-/Medizin-Informatik) und Kognitionswissenschaftler*innen geben im Anschluss an das Seminar eine Projektarbeit ab, die Teil der Prüfungsleistung ist. Dabei können zwei Varianten gewählt werden (entweder/oder).
Variante A: Programmieren eines rudimentären Prototypen für die Startup-Idee. Dieser Prototyp muss keineswegs die komplette Startup-Idee abdecken, es ist in Ordnung sich auf einen Teilaspekt zu fokussieren, so lange dieser gut ausgeführt ist. Beispielsweise: Benutzer gibt Text ein, Programm sucht passende Paragraphen des BGB heraus. Oder: Design eines web interfaces für die Startup-Idee.
Variante B: Projektbericht, der zwei Teile umfasst. Teil 1: Beschreibung der Startup-Idee, wobei herauskommt welches Problem gelöst wird und wer die potentiellen Kunden/Profiteure wären (business case) sowie was der technische Lösungsansatz ist. Teil 2: Wechseln der Perspektive auf eine kritische Sichtweise. Wo könnte das Projekt an ethische Grenzen stoßen? Welche Formen der Benachteiligung, welche gesellschaftlichen Schwierigkeiten könnten sich dadurch ergeben? Kritische Reflektion der Startup-Idee in Bezug auf diese Gesichtspunkte. Der Projektbericht umfasst insgesamt 5 Seiten Text (plus zusätzlich Referenzen und evtl. Figures), geschrieben im NeurIPS style (LaTeX style file kann hier herunter geladen werden). Als grober Richtwert sollten drei Seiten für Teil 1 und zwei Seiten für Teil 2 verwendet werden.
Für beide Varianten der Prüfungsleistung ist die Abgabefrist am 1. Juli 2020 um 18 Uhr MESZ. Die Gesamtnote wird wie folgt berechnet: 58% Seminarnote (Präsentation) und 42% Projektarbeit (entweder Variante A Programmieren oder Variante B Bericht).
Dozenten
Dieses interdisziplinäre Seminar wird von einem Kursteam geleitet. Florian Grießer promoviert am Lehrstuhl von Prof. Dr. Stefan Huber zum Einsatz von Legal Tech im Zivilprozess. Robert Geirhos promoviert bei Prof. Felix Wichmann & Prof. Matthias Bethge im Bereich Maschinelles Lernen.